Interaktive Lektion

Gesetzliche Pflichten, Schritt für Schritt

Interaktive Lektion: was Tierhalter müssen – Betrieb registrieren, Ohrmarken, Verbringungen, Impfungen und Untersuchungen, Seuchen anzeigen und Tierschutz.

Kostenlose Probe Kapitel 1 und 2 (8 Schritte) sind kostenlos. Die ganze Lektion gibt es zum Modul Gesetzliche Pflichten. Schon gekauft? Freischalten

Die Lektion ist ein allgemeiner Rat, keine Fachausbildung. Örtliche Vorschriften und fachlicher Rat haben immer Vorrang. Lies unseren Haftungsausschluss.

Die ganze Lektion als Text

1. Vorschriften im Blick behalten

Die Vorschriften gelten auch für ein paar Hühner, eine Ziege oder ein Schwein für den Eigenbedarf, nicht nur für Betriebe.

  1. Jedes Land eigene Regeln — Deutschland, Österreich und die Schweiz haben eigene Gesetze und Verordnungen. Dazu kommen Unterschiede zwischen Bundesländern, Ländern und Kantonen.
  2. Programme und Anordnungen — Länder und Kantone haben Programme und Anordnungen, etwa zu BVD, IBR oder Blauzunge. Darin steht, welche Untersuchungen und Impfungen für welche Tiere Pflicht sind und wer sie bezahlt.
  3. Frag Tierarzt und Amt — Am einfachsten fragst du deinen Tierarzt und das Veterinäramt. Sie wissen, was bei dir gilt.
  4. Eine Frage im Jahr — Frag beim Jahresbesuch des Tierarztes: „Was ist dieses Jahr für meine Tiere Pflicht, was kostet es und bis wann?“

Warum: Seuchen fragen nicht nach der Herdengröße: Afrikanische Schweinepest, Geflügelpest, Blauzungenkrankheit oder BVD verbreiten sich auch über ein einziges Tier aus dem Hinterhof. Deshalb will der Staat wissen, wo Tiere stehen, welche es sind und was mit ihnen geschieht.

  • Behördennamen und Zuständigkeiten ändern sich, prüf es immer bei der zuständigen Stelle.
  • Trag die Antwort des Tierarztes zu den Pflichten dieses Jahres in den Kalender der gesetzlichen Pflichten ein.

2. Den Betrieb registrieren

Der erste Schritt ist die Registrierung des Betriebs beim Veterinäramt bzw. der zuständigen Stelle.

  1. Vor dem ersten Tier — Melde den Betrieb an, bevor Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Pferde kommen. In DE auch Geflügel, selbst wenige Hühner, und Bienen.
  2. Was du brauchst — Persönliche Daten, Adresse und Standort des Stalls, Tierarten und Anzahl. In DE kommt die Meldung an die Tierseuchenkasse dazu.
  3. Die Betriebsnummer — Schreib die Nummer auf und bewahr sie auf. Sie steht auf Ohrmarken, Pässen, Begleitpapieren und Befunden.
  4. Änderungen melden — Neue Tierart, neuer Standort oder Aufgabe der Haltung werden gemeldet.

Warum: Der Betrieb bekommt eine Registriernummer (DE), Betriebsnummer (AT) bzw. TVD-Nummer (CH), die auf Ohrmarken, Pässen, Begleitpapieren und Befunden steht. Ohne diese Nummer kannst du Tiere weder ordnungsgemäß kennzeichnen noch verkaufen.

  • Manche Pflichten sind für Kleinsthaltungen vereinfacht, aber die Registrierung selbst gilt meist schon ab dem ersten Tier. Frag nach.
  • Die Anmeldung als landwirtschaftlicher Betrieb für Förderungen und Lebensmittelverkauf ist ein eigenes Thema (H64-03 und H64-07).

3. Tiere kennzeichnen · Gesperrt

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4. Kauf und Transport · Gesperrt

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5. Impfungen, Untersuchungen, Arzneimittel · Gesperrt

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6. Seuchen anzeigen · Gesperrt

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7. Tierschutz und verendete Tiere · Gesperrt

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